Der Verlauf einer osteopathischen Behandlung beinhaltet je nach Beschwerdebild des Patienten mehrere Therapiesitzungen.

Hierbei unterscheidet sich die erste osteopathische Therapiesitzung von den nachfolgenden.

Die erste osteopathische Therapiesitzung besteht aus 3 Teilen:

  • Teil 1: Eine ausführliche Anamnese beinhaltet beispielsweise das aktuelle Beschwerdebild, ärztliche Diagnosen, Krankheiten, Operationen, Traumata, soziale Aspekte.
  • Teil 2: Körperliche Untersuchung mit dem Ziel, die beschwerdeverursachenden Funktionsstörungen aufzufinden.
  • Teil 3: Anwendung gezielter osteopathischer Behandlungstechniken zur Verbesserung der beschwerdeverursachenden Funktionsstörungen und der körperlichen Gesamtsituation.


Ablauf der nachfolgenden osteopathischen Therapiesitzungen:

  • Teil 1: Durch Gespräch und spezifische körperliche Untersuchung werden Veränderungen des Körperzustandes seit der vorangegangenen Therapiesitzung erfasst.
  • Teil 2: Fortsetzung der osteopathischen Behandlung zur weiteren Verbesserung der beschwerdeverursachenden Funktionsstörungen und der körperlichen Gesamtsituation.


Bitte beachten Sie:

  • Die osteopathische Befunderhebung und Behandlung ist eine Ergänzung zur ärztlichen Konsultation, sie ersetzt nicht die Diagnostik bzw. Behandlung durch einen Arzt.
  • Die Behandlungskosten orientieren sich an der aktuellen Gebührenordnung für Osteopathie (GVO).
  • Die meisten gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und Privatkrankenkassen (PKV) beteiligen sich anteilig an den Behandlungskosten. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse.
  • Die Kostenerstattung erfolgt nur, wenn vor der Behandlung von Ihrem Arzt bzw. Heilpraktiker ein Privatrezept für Osteopathie ausgestellt wird. Hierin müssen das Ausstellungsdatum, die Diagnose, die Art der Behandlung (osteopathische Behandlung) sowie die Anzahl der Behandlungen und ggf. ein Sondervermerk enthalten sein.
  • Zusätzlich zur klassischen Osteopathie behandele ich Spitzen- und Leistungssportler

 

(Text: Ingo Geffers, 2014)